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DIE KONZESSION FÜR DEN BETRIEB EINER GASTSTÄTTE UND WEITERE VORSCHRIFTEN

In Deutschland besteht für die Ausübung eines Gewerbes der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Bei einer Existenzgründung mit einer Gaststätte (mit Alkoholausschank) reicht jedoch die übliche Gewerbeanmeldung nicht aus. Es handelt sich bei einer Gaststätte um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe welches eine Konzession erfordert.

Neben der Gewerbeordnung (GewO), dem Gaststättengesetz (GastG) gilt auch die Verordnung über den Betrieb einer Gaststätte (Gast-VO). Die Gaststättenverordnung gilt seit der Novellierung des Gaststättengesetzes im Juli 2005 nur wenn die Gaststätte Alkohol ausschenkt.

Die Konzession für eine Gaststätte

Konzession Gaststättengewerbe

Wenn man sich mit einer Gaststätte (mit Alkoholausschank) selbständig machen möchte, benötigt man eine Konzession (Erlaubnis) gem. § 2 (1) GastG. Die Konzession wird bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragt.

Die Konzession wird sowohl für den Betrieb (Betriebsräume) als auch für den Betreiber ausgestellt. Bei Übernahme einer bestehenden Gaststätte kann die Erlaubnisbehörde eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, selbst wenn noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dies ist mit zusätzliche Kosten für die Konzession verbunden.

Die Gebühr für die Konzession beträgt ungefähr eine halbe Monatsmiete, dies ist lokal sehr unterschiedlich.

Bauliche Anforderungen

Für den Nachweis der Eignung der Betriebsräume für die Konzession wird benötigt:

  • der Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag
  • ein Nachweis, dass die Räumlichkeiten der Gaststätte für das Hotel- und Gaststättengewerbe geeignet sind (durch Vorlage der Bauzeichnungen/Grundrisse aller Betriebsräume inkl. Sanitärräume) ist für die Konzession nötig. Der Nachweis entfällt bei bereits als Gaststätte genutzten Räumen, falls sie nicht umgebaut werden sollen. Der für die Konzession notwendige Nachweis liegt der Erlaubnisbehörde dann bereits vor.

Die Konzession wird nur für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume der Gaststätte erteilt. Die Betriebsart kann z.B. sein: Bar, Restaurant oder Café etc.. Man muss folgendes nachweisen um eine Konzession für eine Gaststätte zu erhalten:

  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
  • Eignung der Betriebsräume

Persönliche und fachliche Anforderungen für die Erlangung einer Konzession zum Betrieb einer Gaststätte

Der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit für die Erlangung einer Konzession erfolgt durch:

  • das polizeiliche Führungszeugnis (wird beantragt beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dass man keine Steuerschulden hat (von dem für den Betriebsinhaber zuständigen Finanzamt)
  • den Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Konzession Gaststättengewerbe

Um die fachliche Eignung für die Konzession nachzuweisen, ist die Teilnahme an einer Unterrichtung nach §4 Gaststättengesetz notwendig. Diese Unterrichtungen werden von den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Die Bescheinigung über die Teilnahme ist unbefristet und bundesweit gültig.

Weitere fachliche Anforderungen für den Betrieb einer Gaststätte gibt es nicht. Weder ein bestimmter allgemeiner Bildungsabschluss noch ein Abschluss oder vergleichbare Kenntnisse eines gastronomischen Lehrberufs oder kaufmännische Kenntnisse werden verlangt um eine Gaststätte zu betreiben oder eine Konzession zu erhalten. Wer jedoch über eine abgeschlossene gastronomische Berufsausbildung verfügt, kann von der IHK von der Unterrichtung freigestellt werden und trotzdem die Konzession bekommen und eine Gaststätte bestreiben.

Weitere rechtliche Vorschriften

Weiterhin ist beim Betrieb einer Gaststätte mit Konzession zu beachten:

    Konzession Gaststättengewerbe
  • Getränkeschankanlagenverordnung. Um diese muss man sich als Existenzgründer aber wenig kümmern, da man in der Regel einen Getränkeschankanlagenspezialisten damit beauftragt um solche Anlagen zu planen, einzubauen und zu warten. Für den laufenden Betrieb der Gaststätte sind insbesondere die Auflagen bezüglich der Reinigung von Bedeutung.
  • Mineral- und Tafelwasserverordung. Hier ist hauptsächlich zu beachten wie man Mineralwasser in der Gaststätte ausschenken muß, in der Getränkekarte zu bezeichnen hat und nur bei Einbau einer Tafelwasseranlage in der Gaststätte weitere Vorschriften.
  • Hühnereiverordnung. Sie beinhaltet Vorschriften über sachgerechten Einkauf, Lagerung und Verwendung von Hühnereiern in einer Gaststätte.
  • Preisangabenverordnung. Hier sind die Details über die Pflicht, einen Auszug der Speise- und Getränkekarte vor der Gaststätte auszuhängen und Speise- und Getränkekarten in der Gaststätte vorzulegen, wichtig.


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