So gelingt der Antrag auf einen KfW Gründerkredit Startgeld: Sehen Sie in dieser Infografik und dem Video den Prozess wie man den KfW Gründerkredit Startgeld beantragt.
KFW GRÜNDERKREDIT STARTGELD
Das Video zeigt den Ablauf zum KfW-Gründerkredit.
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VIDEO imc-services.de
Wichtige Änderungen KfW-Gründerkredit - Startgeld
Max. 125.000 Euro Darlehensbetrag
Betriebsmittel: 50.000 Euro
Investitionen max. 125.000 Euro
darüber hinaus Eigenmittel möglich
Im Rahmen der Gründungsfinanzierung sowie dem anschließenden Ausbau des Betriebes stehen spezielle Förderdarlehen wie der KfW Gründerkredit Startgeld zur Verfügung.
Besonders hervorzuheben sind Darlehen mit Haftungsfreistellung wie der KfW Gründerkredit Startgeld. Haftungsfreistellung heißt, dass die ein Darlehen gebende Hausbank nur einen Teil des Darlehensrisikos trägt. Den weit überwiegenden Teil des Darlehensrisikos übernimmt die KfW. Hieraus entsteht Gründern und Jungunternehmern der Vorteil, dass sie zur Absicherung des KfW Gründerkredit Startgeld weit weniger Sicherheiten als sonst üblich zur Verfügung haben müssen.
1. WER DARF DEN ANTRAG STELLEN
Bei der Gründung des eigenen Unternehmens aber auch für das weitere Unternehmenswachstum steht die Finanzierung an erster Stelle. Oft lässt sich der Kapitalbedarf aber nicht oder nicht allein aus eigenen Mitteln finanzieren - so gilt es, eine Bank als Kapitalgeber für das Vorhaben zu gewinnen, z.B. mit dem KfW Gründerkredit Startgeld.
Als Ergebnis fügt der Businessplan alle Teile Ihres Vorhabens zu einem stimmigen Gesamtbild zusammen, Ihr Vorhaben ist so auch für Externe leicht zu bewerten. Über die erste Realisierungsphase hinaus eignet sich der Businessplan als Leitschnur zur Steuerung und Weiterentwicklung Ihres Unternehmens mithilfe des KfW Gründerkredit Startgeld.
2. SPEZIELLE FÖRDERDARLEHEN NUTZEN
Im Rahmen der Gründungsfinanzierung sowie dem anschließenden Ausbau des Betriebes stehen spezielle Förderdarlehen wie der KfW Gründerkredit Startgeld zur Verfügung. Besonders hervorzuheben sind Darlehen mit Haftungsfreistellung wie der KfW Gründerkredit Startgeld. Haftungsfreistellung heißt, dass die ein Darlehen gebende Hausbank nur einen Teil des Darlehensrisikos trägt. Den weit überwiegenden Teil des Darlehensrisikos übernimmt die KfW beim KfW Gründerkredit Startgeld. Hieraus entsteht Gründern und Jungunternehmern der Vorteil, dass sie zur Absicherung des KfW Gründerkredit Startgeld weit weniger Sicherheiten als sonst üblich zur Verfügung haben müssen.
Häufig wird die Kapitalbeschaffung für Gründer und junge Unternehmen erst durch eine solche Haftungsfreistellung ermöglicht. Zudem kommen Sie bei einem Förderdarlehen wie dem KfW Gründerkredit Startgeld oft ohne Eigenkapital aus und es gibt teilweise tilgungsfreie Anlaufzeiten, welche die Liquidität Ihres Unternehmens schonen. Jedoch gilt bei allen Förderdarlehen wie den KfW Gründerkredit Startgeld: die Verpflichtung zur Rückzahlung tragen Sie im vollem Umfang selbst.
Mittel aus dem KfW Gründerkredit Startgeld können Sie beispielsweise für Investitionen und Betriebsmitteln, die Markterschließung, Patente, Lizenzen, den Kauf von Grundstücken und Gebäuden etc. einsetzen. Häufig sind diese Mittel aus dem KfW Gründerkredit Startgeld auch von Freiberuflern und im Falle der Unternehmensübernahme bzw. Nachfolgeregelung nutzbar.
Ob Sie ein Förderdarlehen wie den KfW Gründerkredit Startgeld beantragen können, hängt von der Erfüllung der jeweiligen Fördervoraussetzungen ab, diese sollten genau überprüft werden - gerne übernehmen wir das für Sie. So rückt Ihre Finanzierung mit dem KfW Gründerkredit Startgeld in Reichweite.
3. KONDITIONEN - ZINSEN
Besonders attraktiv sind die Zinssätze des KfW Gründerkredit Startgeld. Sie werden zwar tagesaktuell ermittelt, sind aber immer deutlich geringer als vergleichbare Ratenkredite der deutschen Kreditinstitute, weil der KfW Gründerkredit Startgeld subventioniert wird.
Aktuell bietet die KfW-Bank das KfW Gründerkredit Startgeld mit einer Verzinsung von 3,68 Prozent an, der effektive Zinssatz liegt dann bei 3,75 Prozent. Bitte beachten Sie aber, dass die tatsächliche Zinshöhe erst bei der Kreditzusage des KfW Gründerkredit Startgeld von der KfW vereinbart wird. Sie richtet sich auch immer nach der Bonität des Darlehensnehmers des KfW Gründerkredit Startgeld und nach der Höhe der Eigenmittel, die er aufbringen kann.
Die derzeitigen Zinssätze gelten seit Mai 2022 für den KfW Gründerkredit Startgeld mit einer Laufzeit von fünf Jahren, sowie für den mit einer zehnjährigen Laufzeit. Der mittlere Effektivzinssatz beim KfW Gründerkredit Startgeld beträgt zurzeit 3,75 beziehungsweise 4,58 Prozent. Die aktuellen Kreditkonditionen des KfW Gründerkredit Startgeld finden Sie jederzeit hier: Kreditkonditionen.
Vergleichbar mit anderen Krediten wie zum Beispiel bei der Immobilienfinanzierung werden auch für den KfW Gründerkredit Startgeld Bereitstellungszinsen erhoben. Die Kreditsumme wird beim KfW Gründerkredit Startgeld zu 100 Prozent ausgezahlt, also ohne den Abzug von Disagio. Der Kreditnehmer des KfW Gründerkredit Startgeld hat die Möglichkeit, das KfW Gründerkredit Startgeld in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen zu vorab vereinbarten Terminen abzurufen.
Der Abruf des KfW Gründerkredit Startgeld ist innerhalb von neun Monaten nach der Zusage durch die KfW vorzunehmen. Bitte beachten:
Wenn Sie mit dem Mittelabruf des KfW Gründerkredit Startgeld warten, wird für die bis dahin noch nicht ausgezahlten Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent berechnet.
4. TILGUNG
Die Laufzeit des Darlehens kann beim KfW Gründerkredit Startgeld variabel vereinbart werden. Angeboten wird eine Rückzahlung des KfW Gründerkredit Startgeld nach fünf Jahren, dann ist das erste Jahr tilgungsfrei (Variante 5/1). Im ersten Jahr müssen dann keine Tilgungen des KfW Gründerkredit Startgeld bezahlt werden, sondern nur die Zinsen. Das entlastet den Existenzgründer erheblich. Bei der Darlehensvariante 10/2 des KfW Gründerkredit Startgeld beträgt die Laufzeit insgesamt zehn Jahre, davon sind die ersten beiden Jahre dann tilgungsfrei.
Auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau finden Sie einen Tilgungsrechner. Geben Sie hier die aktuellen Zinssätze des KfW Gründerkredit Startgeld an.
5. SICHERHEITEN
Die KfW Mittelstandsbank fordert meist keine Sicherheiten beim KfW Gründerkredit Startgeld. Unsere durchleitende Kooperationsbank fordert in der Regel ebenfalls keine besondere Besicherung des KfW Gründerkredit Startgeld. Die Einbindung einer Bürgschaftsbank, Abschluss einer Lebensversicherung o.ä. ist nicht vorgesehen.
Sie haften stets persönlich für die Rückzahlung des KfW Gründerkredit Startgeld, auch bei einer GmbH.
6. EIGENKAPITAL
Das Programm KfW Gründerkredit Startgeld erfordert kein Eigenkapital. Das Vorhandensein und der Einsatz von Eigenkapital erhöht jedoch deutlich die Bewilligungschancen.
Sie können Ihr Vorhaben zu 100 % mit dem KfW Gründerkredit Startgeld finanzieren. Eigene Reserve für ´Unvorhersehenes`.
Es ist erlaubt, Eigenkapital in geringer Höhe als eigene Reserve anzugeben, jedoch nicht mit in die Finanzierung einzurechnen. Sie können also trotz Eigenmittel voll mit dem KfW Gründerkredit Startgeld fremdfinanzieren.
7. AUSZAHLUNG UND ABRUFFRIST
Das Förderdarlehen KfW Gründerkredit Startgeld wird nach der erfolgreichen Bewilligung zu 100 % ausgezahlt. Es werden keine Gebühren einbehalten. Der Abruf der Gelder muss innerhalb von 9 Monaten nach der Bewilligung erfolgen. Der Abruf der Investitionsmittel erfolgt mit einem Mittelverwendungsnachweis. Sollten Sie während dieser Zeit feststellen, dass Sie das Kapital des KfW Gründerkredit Startgeld doch nicht benötigen, können Sie es komplett oder teilweise zurückgeben. Ab dem dritten Monat nach Bewilligung des KfW Gründerkredit Startgeld wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
8. VERWENDUNGSNACHWEIS
Wofür das KfW Gründerkredit Startgeld ausgegeben werden darf, ist in den Kreditbedingungen definiert und in Ihrem Businessplan, in der Regel getrennt nach Investitionen und Betriebsmittel, aufgeführt.
Natürlich fordert Ihre Hausbank nach Auszahlung einen Nachweis, wofür die Fördermittel des KfW Gründerkredit Startgeld verwendet worden sind. Dieser Mittelnachweis ist spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Mittelauszahlung einzureichen.
Orientierung für den Nachweis bietet das Formular „Verwendungsnachweis für Darlehen“, das auf den Internetseiten der KfW zum Download bereitsteht. Die Aufstellung über die verwendeten Mittel des KfW Gründerkredit Startgeld kann aber auch in anderer Form vorgenommen werden, zum Beispiel als Excel-Tabelle. Haben Sie Ihre Ausgaben im Businessplan gegliedert, so ordnen Sie alle Rechnungsbeträge der entsprechenden Ausgabegruppe zu. Sind sie vorsteuerabzugsberechtigt, bitte nur die Nettosummen aufschreiben (die Vorsteuer wird nicht gefördert).
Existenzgründer die den KfW Gründerkredit Startgeld erhalten, müssen zusätzlich alle Rechnungen im Original einreichen, die als Verwendungszweck gelten. Bitte nicht vergessen, für die Steuererklärung eine Kopie aufzubewahren! Außerdem wird ein Nachweis für die Zahlung der Rechnung benötigt, am besten eine Kopie des Kontoauszugs mit der Überweisung an den Rechnungsaussteller einreichen. Barzahlungen werden nicht anerkannt! Gefördert werden nur tatsächlich bezahlte Beträge, Skonto oder Rabatte müssen also abgezogen werden.
Tipp: Bereiten Sie alle Unterlagen schlüssig auf, so vermeiden Sie Nachfragen der Bankmitarbeiter.
9. ANTRAGSTELLUNG
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Klicken Sie den untenstehenden Button, um die Grafik kostenlos als PDF zu downloaden.
Download der Infografik als PDFDie Bearbeitungszeit für den Antrag des KfW Gründerkredit Startgeld unterteilt sich in die Bearbeitungszeit der Hausbank für die Beurteilung Ihres Vorhabens.
Vom Erstkontakt über das Gespräch bis zur Weiterleitung können so zwei Wochen vergehen, bis eine Zusage erfolgt.
Nach Weiterleitung an die KfW prüft diese die Unterlagen für das KfW Gründerkredit Startgeld nochmal und benötigt ca. 2 bis 3 Wochen.
10. AUSWAHL UND BEANTRAGUNG DES RICHTIGEN KREDITS – KFW STARTGELD & CO.
Das sogenannte „Flagschiff“ der Gründungsfinanzierung, das KfW Gründerkredit StartGeld (ERP Gründerkredit), ist häufig die richtige Wahl.
Die Wahl der Hausbank ist dabei entscheidend. Wir stellen Ihr Vorhaben jeweils den Banken vor, die mit der KfW zusammenarbeiten.
Den gesamten Prozess bis zur Kreditvergabe begleiten wir, um auch hier Fehler und Stolperfallen zu umgehen.
WIE GEHT'S WEITER?
Persönliche Beratung
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Antrag des KfW Gründerkredit Startgeld. Vereinbaren Sie einen Ersttermin zum persönlichen Kennenlernen. Berücksichtigen Sie bitte, dass eine nachfolgende Beratung für Sie mit Kosten verbunden ist. Füllen Sie dazu nachfolgendes Formular aus und bestätigen Sie den darauffolgenden Link, der an Ihre Mailadresse versendet wird.
KfW-Gründerkredit – Universell
Mit dem KfW-Gründerkredit – Universell (ERP-Gründerkredit – Universell) werden Existenzgründungen in Deutschland und Ausland, auch bei Nebenerwerb oder einer erneuten Gründung, gefördert. Der Gründer erhält bis zu 25 Mio. Euro Kredit. Der Kredit muss dafür verwendet werden um ein Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen. Die Aufstockung einer tätigen Beteiligung ist auch förderfähig.
Im Wesentlichen werden gefördert:
Investitionen, z. B.
- Betriebsausstattung, Geschäftsausstattung
- Anlagen und Maschinen
- Software
- Grundstücke und Gebäude
- Baukosten
- Lizenzen und Patente
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
Betriebsmittel
- Aufwendungen für Marketingmaßnahmen
- Liquide Mittel
- Beratungskosten
- Material- und Warenlager
- Personalkosten
- Messeteilnahme
- Mieten
Nicht gefördert werden:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Betreutes Wohnen (Baumaßnahmen)
- Treuhandkonstruktionen
- Erwerb eigener Unternehmensanteile und andere In-Sich-Geschäfte
- Prolongationen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen.
Kreditbetrag
bis zu 100 % der Investitionskosten beziehungsweise der Betriebsmittel, sofern förderfähig, können finanziert werden
KfW-Kapital für Gründung (ERP)
Teilfinanzierung bis 500.000 Euro
Ab 0,40 % p.a. nom.
- Keine Sicherheiten erforderlich, 7 tilgungsfreie Jahre, besonders günstige Zinssätze
- ab 0,40 % Sollzins
- Teilfinanzierung bis zu 50 % Ihres gesamten Investitionsbedarfs
- 10 % Eigenkapital sind Voraussetzung
- kann als Voraussetzung für die Aufnahme weiterer Kredite dienen
Mit dem KfW-Kapital für Gründung (ERP) gefördert werden:
- Existenzgründer und Freiberufler
- junge Unternehmen
- Unternehmensnachfolger
Die Förderung erhält, wer
- ein Unternehmen gründet
- vorhat, ein Unternehmen im Haupterwerb zu führen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernimmt
- ein junges Unternehmen (max. 3 Jahre) festigen möchte
- als Geschäftsführer sich an einem Unternehmen beteiligt
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen als Nebenerwerb
- große Unternehmen
- Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte und Fischerei
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, deren Gründung mehr als drei Jahre zurückliegt