AUFENTHALTSTITEL FÜR DIE SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT DURCH GRÜNDUNG EINER GMBH
Firmengründung in Deutschland durch Ausländer aus Drittstaaten außerhalb der EU
– in 10 Schritten zum Aufenthaltstitel
Ein Weg zum Aufenthaltstitel ist die selbstständige Tätigkeit. Wie dies gelingt und auf was zu achten ist, ist in zehn Schritten zusammengefasst.
- Beantragung eines nationalen Visums bei der jeweiligen Deutschen Botschaft (im Heimatland) zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Herkunftsland vor der Einreise.
- Einreise nach Deutschland mit dem richtigen Visum zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit – Alternativ: Gründung einer GmbH durch eine Vertrauensperson in Deutschland
- Nach der Einreise: Beantragung der Verlängerung einer auf 1 – 3 Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG durch persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde sowie Abgabe folgender Unterlagen:
- Krankenversicherungsschutz (spezielle Versicherungslösung)
- notarieller Gesellschaftsvertrag, Businessplan, Finanzierungsplan, Ertragsvorschau, Lebenslauf, Nachweis über die berufliche Qualifikation, Gründungsurkunde, Gesellschafterliste, Anmeldung/Eintragung ins Handelsregister,
- ab einem Alter von 45 Jahren: Nachweis über die Einzahlung in eine gesetzliche oder private Rentenversicherung – ausreichende Rücklage für das Alter erforderlich
- Mietvertrag - Standort
- Die Ausländerbehörde bittet dann die örtliche IHK um Stellungnahme zum Gesamtvorhaben auf Basis des Businessplans.
Der Unternehmensgründer wird dann von der IHK aufgefordert, einen Kapital- und Finanzierungsplan, einen Businessplan sowie seine unternehmerischen Erfahrungen, die Auswirkungen auf die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation und den Beitrag an Innovation und Forschung abzugeben. Die Ausländerbehörde verlangt die Stellungnahme der IHK zur Geschäftsidee und bezieht diese in die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis mit ein, ist aber nicht an daran gebunden. - Gründung der GmbH
- Meldung beim Einwohnermeldeamt (nicht notwendigerweise am Sitz der Gesellschaft)
- Erstellung des Gesellschaftsvertrages und notarielle Beurkundung nebst Erstellung der Gründungsurkunde und der Gesellschafterliste
- Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) am Sitz der Gesellschaft
- Kontoeröffnung mit Einzahlung der Stammeinlage von mind. 12.500 € auf ein Geschäftskonto, am besten durch persönliche Vorsprache bei der Bank (Aufgrund des Geldwäschegesetzes unterliegen die Banken nun strengen Vorgaben bei der Kundenprüfung.
- Beantragung eines Geschäftskontos. Hier ist das Geldwäschegesetz ein Thema sowie besondere Anforderungen der Bafin zur Kontoanmeldung durch Ausländer
- Handelsregisteranmeldung
- Anmeldung beim Finanzamt am Sitz der Gesellschaft mit Auflistung der Kontoeröffnung, der Geschäftsführung und ggf. der Gesellschafter.
- Prüfung der Rentenversicherungsbefreiung
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt
- Frühestens nach drei Jahren erfolgreicher Tätigkeit kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis auf Antrag bei der Ausländerbehörde erteilt werden.
- Nachzug von Familienangehörigen etc..
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