Ihr Berater
Diplom-Betriebswirt
Andreas Idelmann
Unser Büro in Düsseldorf
Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf
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Nach langer Zeit wurde das KfW-Gründerkredit - Startgeld angepasst, wie wir finden in die richtige Richtung.
Der bislang häufig unzureichende Betriebsmittelanteil wurden von 30.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht, so dass betriebsmittelstarke Gründungen aus dem Dienstleistungsbereich jetzt besser bedient werden können.
Im Bereich der Investitionen gibt es zudem keine „Schranke“ von 70.000 Euro, der Betrag kann nun max. 125.000 Euro ausmachen. So kann das komplette Startgeld für diese Zwecke genutzt werden. Aus unserer Sicht ebenfalls eine gute Änderung.
Der gesamte Finanzierungbetrag, der über das KfW-Gründerkredit - Startgeld finanziert wird, darf nicht über bei 125.000 Euro liegen. Dieser Betrag kann jedoch durch eigene Mittel ergänzt werden, so dass auch Vorhaben über diesen Betrag finanziert werden können, jedoch nur mit Eigenmittel.
ERP- (KfW-) Gründerkredit - Startgeld für Gründer und junge Unternehmen mit einem Kapitalbedarf BIS 125.000 Euro
Vorteile dieser Finanzierungsprogramme:
Schnelle Bearbeitungszeit
Günstige Zinsen
Tilgungsfreie Anlaufzeit
Alles rund um die Finanzierung Ihres Vorhabens
15. November 2024 in Köln
Zuschüsse
Fördermittel
Finanzierung