Besondere Fördergebiete in Nordrhein-Westfalen – NRW
Investitionen von Unternehmen und Selbstständigen in Nordrhein-Westfalen oder bei Kauf eines Unternehmens stehen Zuschüsse bis 30 % zur Verfügung.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen.
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung,
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
- weitere
Das bedeutet: Wer als gewerbliches Unternehmen in neue Produktionsstandorte, Lagerflächen investiert, beispielsweise neu baut oder mit seinem Unternehmen umzieht und dazu neu baut und erweitert oder in den strukturschwachen Gebieten ein Unternehmen kauft, kann hierzu Fördermittel beantragen, nach unserer Erfahrung von mind. 20 %. Bei einer Investitionssumme von 2 Mio. wäre diese eine nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 400.000 Euro.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Untenstehend finden Sie eine Skizze mit den Fördergebieten, die nachfolgende Tabelle listet zusätzlich die einzelnen Stadtteile in den Fördergebieten auf.
Zuschüsse NRW
Die Zuschüsse ersetzen die Eigenkapitalquote, für die übrigen 70 % der Gesamtinvestition stehen weitere Förderprogramme zur Verfügung.
Sie wollen Zuschüsse in NRW nutzen? Füllen Sie untenstehendes Formular aus.
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