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KfW-Gründerkredit - Startgeld – höhere Finanzierungschancen für Existenzgründer und Jungunternehmer durch 80% Haftungsfreistellung für die Hausbank

Praxisbeispiel aus unserer Beratungspraxis:
Jung-Unternehmer in der Finanzierungsklemme

Ein Softwareunternehmer war nach seiner Gründung bereits zwei Jahre lang erfolgreich am Markt tätig. Jetzt ging es darum, das Unternehmen weiter auszubauen und das schon entwickelt Marketingkonzept in die Tat umzusetzen. Des Weiteren waren Investitionen in die Geschäftsausstattung fällig - hieran wurde bei der Gründung gespart, da der Unternehmer zunächst mit Eigenmitteln in die Selbständigkeit startete. Jetzt galt es, die Summe von insgesamt 50.000 € zu finanzieren.

Der Unternehmer hatte bereits selbst den Versuch gestartet, die Finanzierung bei seiner Hausbank zu bekommen – leider ohne Erfolg. Das inzwischen dringend benötigte Darlehn über den KfW Gründerkredit Startgeld wurde, ohne weitere Kommentierung, von seiner Hausbank abgeschmettert.

Der Unternehmer suchte nun Rat bei uns: nach einer kurzen Analyse der finanziellen Lage war klar, dass die bisherige Unternehmensentwicklung positiv genug verlaufen war, um grundsätzlich eine Finanzierung über den KfW Gründerkredit Startgeld in der gewünschten Höhe tragen zu können. Was die Verfügbarkeit banküblicher Sicherheiten anbelangte, war der Unternehmer jedoch weniger gut aufgestellt. Auch der Businessplan, den er zur Vorbereitung seines ersten Banktermins mit hohem Zeiteinsatz angefertigt hatte, wurde gesichtet: der Businessplan enthielt zwar zahlreiche gute Ideen für die Weiterentwicklung des Unternehmens, war jedoch viel zu ausführlich getextet – dafür geriet aber gerade der für die Banken wichtige Zahlenteil deutlich zu knapp und lückenhaft.

Vorgehen:

  • Auswahl des KfW- Gründerkredit - Startgeld als Finanzierungsvorschlag, da dieser eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank enthält und so einen erheblichen Teil zur Absicherung des Darlehens gegenüber der Hausbank beiträgt.
  • Businessplan für die Beantragung eines KfW Gründerkredit - Startgelds erstellen, der exakt so erarbeitet wurde, dass er dem Informationsbedürfnis von Banken entspricht.
  • Unterstützung des Unternehmers bei der Vereinbarung von Bankterminen, um Wartezeiten zu reduzieren, wurden mehrere Banken parallel kontaktiert.
  • Vorbereitung des Unternehmers auf das Bankgespräch.
  • Begleitung des Unternehmers zum Bankgespräch, um Detailfragen / Besonderheiten des Zahlenteils zu erläutern.
Ergebnis der Beratung:

Für den Unternehmer wurde eine neue Hausbank gefunden, die den bei das KfW beantragten KfW- Gründerkredites - Startgeld in Höhe von 50.000 € auszahlte. Somit stand der Verwirklichung der längst geplanten Marketingaktivitäten und den Investitionen in die Geschäftsausstattung nichts mehr im Wege.

Schon seit vielen Jahren kommt der KfW Gründerkredit – Startgeld bei Existenzgründungen erfolgreich zum Einsatz. Doch das ist nicht alles: denn den Kredit können auch junge Unternehmen beantragen, die noch keine fünf Jahre am Markt tätig sind.

WICHTIG: Der Gründerkredit ist nicht branchenbezogen und kann von daher von jedem Gründer oder Jungunternehmen genutzt werden.

Informationen zum KfW- Gründerkredit - Startgeld:
Konditionen

  • Der Gründerkredit steht für Existenzgründer, Freiberufler, Dienstleistungsunternehmen und Gewerbetreibende zur Verfügung, deren Unternehmen weniger als fünf Jahre am Markt besteht.
  • Das Finanzierungsvolumen über den Gründerkredit ist auf 100.000 € begrenzt. Der finanzierbare Betriebsmittelbedarf endet bei maximal 30.000 €. Dies ist pro Gesellschafter möglich, bei Teamgründungen also mehrfach.
  • Haftungsfreistellung für die Hausbank: 80 Prozent, dies erhöht die Chance des Gründers/ Jungunternehmers auf Erhalt der Finanzierung über den KfW Gründerkredit Startgeld
  • Auszahlung des Kreditbetrages zu 100 Prozent
  • Laufzeit des Kredits: 5 Jahre oder 10 Jahre, 1 bzw. 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich
  • Günstiges Zinsniveau, fester Zins für die gesamte Laufzeit

Das können Sie mit dem KfW Gründerkredit - Startgeld finanzieren:
Investitionen

  • Firmenübernahme/ -nachfolge oder tätige Beteiligungen in Form von „asset deals“
  • Firmengrundstücke, Firmengebäude und Baunebenkosten
  • Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
  • Software, Lizenzen und Fuhrpark
  • Erstausstattung des Waren-/ Ersatzteillagers
  • Etc.

Betriebsmittel

  • Wiederauffüllen eines Waren-/Ersatzteillagers
  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Personalaufwendungen
  • Miete für Geschäftsräume
  • Marketingaufwendungen
  • Etc.

Tipps:

  • Bei Team-Gründungen kann jedes Team-Mitglied für das gleiche Vorhaben den maximal möglichen Darlehensbetrag von 100.000 € aus dem KfW Gründerkredit - Startgeld beantragen.
  • Festigungsfinanzierung mit dem KfW Gründerkredit Startgeld möglich: Sofern bei einer ersten Beantragung nicht der volle Betrag ausgeschöpft wurde, kann dies innerhalb der ersten fünf Jahre im Rahmen einer Festigungsfinanzierung nachgeholt werden.

Gehen Sie Ihre Finanzierung über den KfW Gründerkredit Startgeld gut geplant an:
Sie stehen kurz vor Ihrer Existenzgründung oder benötigen eine Finanzierung für Ihr junges Unternehmen? Dann nehmen Sie einfach den Kontakt mit uns auf.

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